Verteilung Gewinnanteile
Wilhelm Mann erkrankte schwer und die Arbeitslast ruhte grösstenteils auf Jacques Gassmann. In der Folge vereinbarten die Partner für die Jahre 1889 und 1890 eine geänderte Gewinnverteilung:
Vereinbarung
Durch freundschaftliche Vereinbarung zwischen den Herren J.Gassmann & W.Mann ist heute folgendes beschlossen worden:
In Folge seines Krankheitszustandes bezieht Herr W. Mann für das laufende Jahr 1889 anstatt den, in dem gemeinschaftlichen Gesellschaftsvertrag bestehenden Bestimmungen für Gewinnantheil, nur 1/3 (ein drittheil) vom Reingewinn, während dem Herr J.Gassmann 2/3 (zwei drittheil) zu gut kommen.
Kapitalzinsen werden wie bis anhin gehalten. Unterzeichnete erklären sich hiermit einverstanden
Zürich 24 October 1889.
Zürich, 12 April 1890
Vereinbarung
Zwischen den beiden Associes Herrn Jacques Gassmann und Herrn Wilhelm Mann ist heute in Anbetrachte des andauernden Krankheitszustandes des Letztern für das laufende Geschäftsjahr 1890 folgendes Übereinkommen getroffen worden:
- Herr Mann widmet sich dem Geschäfte und wahrt die Intressen soviel es ihm seine Kräfte und sein Gesundheitszustand zulässt und ermöglicht.
- Herr Mann erhält 1/5 Ein fünftel vom Netto Jahres Reingewinn, währendem die übrigen 4/5 vier fünftel vom Netto Jahres Reingewinn Herrn Gassmann zufallen.
Capitalzinsen werden auch dieses Jahr wie bis anhin gehalten.
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