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Kaufvertrag 1911

1911 zwang ein Krebsleiden Jacques Gassmann dazu das Geschäft an seinen Sohn Otto Jacques weiterzugeben. Es wurde dabei im Hinblick auf die kommende Erbschaft ein formeller Kaufvertrag erstellt, der den Fortbestand der Firma sicherte.

Der Handwechsel wurde den Geschäftspartnern in einem formellen Schreiben mitgeteilt, das hier ebenfalls zugänglich ist. Bemerkenswerterweise verweist das Dokument auf 1881 als Gründungsjahr. Es ist aber ein Exemplar erhalten, auf dem die Jahreszahl handschriftlich auf 1882 korrigiert wurde.

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Die folgende Abschrift übernimmt Rechtschreibung und Interpunktion des Originals:

 

Kaufvertrag

Zwischen

Jacques Gassmann, Bergstrasse 28 Zürich V

als Verkäufer

Und seinem Sohne Otto Jacques Gassmann Poststrasse 7 Zürich I

als Käufer

  • Der Verkäufer überlässt dem Käufer
    1. Sein Fabrikations und Engrosgeschäft für Damenconfection Tödistrasse 49
    2. Sein Detailgeschäft für Damen u. Kinderconfection Poststrasse 7
  • Beides auf Grund der, hiemit von beiden Teilen als richtig u. verbindlich anerkannten Inventuraufnahme, sowie der beiliegenden Aufstellung der Activen u. Passiven des Geschäftes per 31. März 1911. Auf den Käufer gehen überdies activ u. passiv sämtliche mit den verkauften Geschäften in Verbindung stehenden Anstellungs u. Versicherungsverträge über.Der Uebergang der sätlichen Activen u. Passiven findet rückwirkend auf 1. April 1911 statt. Von diesem Tage an gehören sämtliche Warenlager, maschinellen Einrichtungen, Innenausstattung der Geschäftslokalitäten, ferner die in den Büchern und der Korrespondenz ausgewiesenen Forderungen, sowie alle sonstigen zum Geschäft gehörenden Ansprüche dem Käufer, der seinerseits die sämtlichen aus den Büchern u. Korrespondenzen ersichtlichen Gechäftsverpflichtungen des Verkäufers übernimmt. Inbegriffen sind alle Rechte & Pflichten aus dem Geschäft Haefelin-Krieg Ebnat. Von bestehenden Bürgschaftsverpflichtungen gehen lediglich diejenigen zu Gunsten Haefelin Krieg u. Peter Kaspar W’thur auf den Käufer über. Ausgeschlossen von der Übernahme bleiben die sämtlichen Liegenschaften. [zur Zeit Geschäfts u. Wohnhaus Centralhof 7, Fabrikgebäude Tödistr 49, Villa Bergheim]
  • Der Verkäufer erklärt sich, für sich und seine Rechtsnachfolger damit einverstanden, dass der Käufer das Geschäft unter der Firma Otto Jacques Gassmann weiterführt.
  • Der Kaufpreis beträgt Frs 285.000.- Franken zweihundertfünfundachzigtausend entsprechend der Differenz zwischen Activen und Passiven in der beiliegenden Bilanz per 31. März 1911. Obiges Kapital lässt der Verkäufer dem Käufer persönlich als Darlehen für einen Zeitraum von 10 zehn Jahren fest stehen; nahcher kann dasselbe gegenseitig auf sechs Monate, aber nur auf Ende März und Ende September gekündigt werden. Dem Käufer dagegen steht nach Ablauf von 5 fünf Jahren, also vom 1. April 1916 an das Recht zu, das Darlehen in Teilbeträgen, welche jedoch nicht weniger als 10000.- zehntausend Franken umfassen dürfen, zu tilgen oder unter halbjährlicher Voranzeige gänzlich abzulösen. Der Käufer verzinst dieses Darlehen dem Verkäufer bis zu dessen Ableben zu 8% achtprozent per Jahr, zahlbar halbjährlich je am 1. April und 1. Oktober, nachher an die Erben, jedoch nur zu 5% (fünfprozent).
  • Sollte vor Ablauf der zehnjährigen Unkündbarkeitsdauer das eine oder beide Geschäfte von Otto Jacques Gassmann oder dessen Rechtsnachfolger verkauft oder liquidiert werden, so ist die jeweilige Restschuld, soweit es sich um das Engrosgeschäft handelt in 24 vierundzwanzig Monate, soweit das Detailgeschäft in Frage kommt in 12 zwölf Monaten zurückzuzahlen, wobei es die Meinung hat, dass vom Gesamtverkaufspreis der Betrag von Frs. 125.000.- einhundertfünfundzwanzigtausend auf das Detailgeschäft entfällt.
  • Der Verkäufer überlässt dem Käufer die im Hause Centralhof 7 befindlichen Magazine im Parterre, Entresol und Mansarden, inbegriffen die vom Hauswart Kunz benützte Mansardenwohnung, alles wie bis jetzt innegehabt zu jährlichen Mietzins von Frs. 25.000.- (fünfundzwanzigtausend Franken) inclusive Heizung auf 5 fünf Jahre fest. Der Käufer ist berechtigt dieses Mietverhältnis gegen Entrichtung eines jährlichen Mietzinseses von Frs. 27000.- (siebenundzwanzigtausen) für weitere 10 zehn Jahre, d.h. bis 1. April 1926 zu verlängern. Es wird angenommen, dass er von diesem Rechte Gebrauch mache, sofern er dem Eigentümer der Liegenschaft nicht bis spätestens den 1. Oktober 1915 durch eingeschriebenene Brief eine gegenteilige Erklärung zukommen lässt. Der Verkäufer überlässt dem Käufer ferner, die von dem letztern bis anhin benützte Wohnung im Hause Poststr. 7 zum jährlichen Mietzinse von Frs. 2400.- vierundzwanzifünfhundert mit gegenseitiger halbjährlicher Kündigung auf die ortsüblichen Ziele. Der Verkäufer überlässt ferner mietweise das ganzeFabrikgebäude Tödistrasse 49 dem Käufer zum jährlichen Mietzins von Frs. 10000.- zehntausend exclusive Heizung u. Wasserzins für beide Kontrahenten auf 6 sechs Jahre fest, alsdann für den Mieter jährlich auf ein Jahr auf 1. April kündbar, währenddem das jährliche Kündigungsrecht für den Vermieter erst nach zehn Jahren also mit 1. April 1921 gebinnt. Die Mietzinsen obgenannter Mietobjekte sind halbjährlich zu entrichten u. zwar am 1. April u. 1. Oktober.
  • Bei einem event. Verkaufe des Hauses Centralhof 7 oder des Fabrikgebäudes Tödistr 49 ist Otto Jacques Gassmann das Vorkaufsrecht jederzeit zugesichert.
  • Die in Ziffer 5-6 enthaltenen Bestimmungen betreffend Miete u. Vorkaufsrecht sind auf Kosten des Käufers im Grundbuch einzutragen.
  • Der Verkäufer ist berechtigt, sich an Hand der Geschäftsbücher u. Schlussbilanzen über den Stand des Geschäftes zu orientiren, nach dessen Ableben haben seine Intestat-Erben mit Einschluss von Frau Ida Gassmann-Kleb u. Herrn Heinrich Gassmann, sofern derselbe zum Vertreter des Willy Gassmann bestellt werden sollte, das gleiche Recht, in der Meinung, dass dasselbe von den Berechtigten nur in eigener Person ausgeübt werde u. es sind dieselben verpflichtet, den Inhalt der eingesehenen Bücher u. Belege als strenges Geschäftsgeheimnis zu gewahren.
  • Der Käufer verpflichtet sich, stets sämtliche Warenbezüge aus dem Detail- oder Engrosgeschäft von Seiten Frau Ida Gassmann-Kleb, sowie von Seiten der beiden Schwestern Hewig und Elsa zum genauen Selbstkostenpreis abzugeben.
  • Allfällige Streitigkeiten aus diesen Vertragsverhältnissen sind schiedsgerichtlich zu erledigen.

Dieser Vertrag ist im Doppel ausgefertigt und unterzeichnet       Zürich, den 14. Oktober 1911 Der Verkäufer:                                                                             Der Käufer:

Jacques Gassmann                                                                       Otto Jacques Gassmann

Nach Kenntnisnahme obigen Vertrages bezeugen Ihr vollständiges Einverständniss :
                                     Frau Ida Gassmann-Kleb
                                     Frau Hedwig Zollikofer-Gassmann
                                     Elsa Gassmann
Frau Ida Gassmann
                             Für Willy Gassmann

Zusammenstellung der Activen u. Passiven
bei dem Geschäftsverkaufe

1. Aktiven

Warenlager Engros 120000.-
 DebitorenConto 123536.04
 WechselConto  33196.40
 CassaConto  1304.53
 Postcheckconto  144.48
 UtensilienConto Tödistr.  5000.-
         do.                Centralhof  10000.-
 Detailgeschäft    Waren  127.460.05
         do.                Guthaben 11.000.-
         do.                CassenSaldo  37.25 431678.75

2. Passiven

 Schweiz. Kreditanstalt  75087.
 CreditorenConto  67836.60
 Provisionsguthaben M.z.D.  2740.10
 Ed. Zollikofer  815.05 146678.75
 Differenz = Kaufpreis  Frs  285000.-
Hiermit richtig und verbindlich anerkannt: Zürich, den 14 Oktober 1911 Der Verkäufer:                                                      Der Käufer: Jacques Gassmann                                               Otto Jacques Gassmann
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